Ist der Fremde immer der Gute? – Über eine kirchliche Verklärung

Über Fremde spricht die Kirche mit gutem Grund von Nächstenliebe, Gastfreundschaft und Schutz vor Ausbeutung. Schließlich gehören diese zum Evangelium. Seit Jahren aber wird über den Fremden im kirchlichen Raum häufig in einer bemerkenswert einseitigen Weise gesprochen. Im Mittelpunkt stehen Aufnahme und Offenheit, verbunden mit der Warnung vor Ausgrenzung.

Problematisch wird es, sobald daraus der Eindruck entsteht, der Fremde genieße aufgrund seiner Fremdheit einen besonderen moralischen Status und jede Form von Misstrauen, Prüfung oder Abgrenzung widerspreche bereits dem Evangelium. Der Fremde erscheint dabei fast nur noch als derjenige, der aufgenommen werden muss. Misstrauen wird schnell als mangelnde Nächstenliebe abgestempelt. Dass auch der Fremde Pflichten hat, eine Gemeinschaft sich schützen darf und christliche Nächstenliebe keine Pflicht zu blindem Vertrauen begründet, gerät leicht aus dem Blick.

Die Heilige Schrift kennt eine solche Romantisierung des Fremden nicht, auch wenn manche Theologen dies gerne sehen wollen. Sie verlangt Gerechtigkeit und Liebe gegenüber dem Fremden, kennt aber ebenso Prüfung, Grenzen und den Schutz der eigenen Gemeinschaft. Die Herkunft eines Menschen sagt schließlich noch nichts über seinen Charakter und seine Absichten aus. Fremdheit macht einen Menschen weder besser noch schlechter und begründet deshalb auch keinen besonderen Vertrauensvorschuss.

Fremdenstellen der Bibel

Schauen wir uns die Schrift an, bevor wir zur Theologie kommen.

Israel kannte das Leben in der Fremde aus eigener Erfahrung. Die Erinnerung an Ägypten steht deshalb hinter einem der eindringlichsten Gebote des Alten Testaments: „Einen Fremden sollst du nicht ausnutzen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen“ (Ex 22,20). Noch weiter geht Levitikus: „Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen“ (Lev 19,34).

An diesen Stellen gibt es wenig umzudeuten. Der Fremde darf seiner schwächeren Stellung wegen nicht zum Opfer werden. Israel soll gerade deshalb anders handeln als Ägypten, weil es selbst erfahren hat, was geschieht, wenn Fremde der Willkür der Mächtigen ausgeliefert sind. Die Abhängigkeit eines Fremden darf nicht ausgenutzt werden.

Doch aus demselben Alten Testament lässt sich keine allgemeine Pflicht ableiten, alles Fremde unterschiedslos aufzunehmen. Wenige Kapitel zuvor warnt das Deuteronomium Israel vor einer Vermischung mit den Völkern Kanaans: „Wenn er dein Kind verleitet, mir nicht mehr nachzufolgen, und sie dann anderen Göttern dienen, wird der Zorn des HERRN gegen euch entbrennen und wird dich unverzüglich vernichten“ (Dtn 7,4). Die Völker werden hier nicht aufgrund ihrer Abstammung als minderwertig behandelt. Die Warnung gilt dem, was Israel von ihnen übernehmen könnte: andere Götter, andere Kulte und eine Lebensordnung, die dem Bund mit Gott widerspricht.

Die Bibel kennt deshalb keine einfache Gleichung, nach der Offenheit grundsätzlich gut und Abgrenzung grundsätzlich schlecht wäre. Sie verlangt Unterscheidung. Was kommt in die Gemeinschaft hinein, und welche Folgen hat es? Ist das, was übernommen wird, mit der Ordnung Gottes vereinbar?

Besonders deutlich wird das bei Jesaja: „Und die Fremden, die sich dem HERRN anschließen, um ihm zu dienen und den Namen des HERRN zu lieben, um seine Knechte zu sein, alle, die den Sabbat halten und ihn nicht entweihen und die an meinem Bund festhalten, sie werde ich zu meinem heiligen Berg bringen und sie erfreuen in meinem Haus des Gebets. Ihre Brandopfer und Schlachtopfer werden Gefallen auf meinem Altar finden, denn mein Haus wird ein Haus des Gebetes für alle Völker genannt werden“ (Jes 56,6–7).

Der Text öffnet den Bund über die ethnischen Grenzen Israels hinaus. Auch der Fremde kann zu Seinem Volk gehören. Die Bedingungen verschwinden keineswegs. Jesaja beschreibt sehr genau, was dabei geschieht: Der Fremde schließt sich dem HERRN an, hält den Sabbat und bleibt am Bund fest. Nicht Israel übernimmt die Götter des Fremden; der Fremde wendet sich dem Gott Israels zu.

Das ist ein gewaltiger Unterschied. Fremdheit wird nicht zum Eintrittsschein. Die ethnische Herkunft entscheidet nicht darüber, ob jemand zu Gott gehören kann, doch Gott bleibt der Maßstab. Der Bund wird nicht verändert, damit der Fremde nichts aufgeben oder annehmen muss. Der Fremde tritt in den Bund ein. Tut er das nicht, bleibt die Warnung aus Dtn 7,4 bestehen.

Im Neuen Testament, genauer im Matthäusevangelium, begegnet uns derselbe Grundgedanke. Eine kanaanäische Frau kommt zu Christus, weil ihre Tochter „von einem Dämon gequält“ wird. Sie ruft Ihm nach: „Hab Erbarmen mit mir, Herr, du Sohn Davids!“ (Mt 15,22). Schon diese Anrede ist bemerkenswert. Eine Frau aus einem heidnischen Volk spricht Jesus mit einem messianischen Titel Israels an und erwartet von Ihm die Rettung ihrer Tochter.

Christus antwortet zunächst nicht. Als die Jünger Ihn drängen, die Frau fortzuschicken, erklärt Er: „Ich bin nur zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel gesandt“ (Mt 15,24). Doch die Frau geht nicht. Sie fällt vor Ihm nieder und bittet: „Herr, hilf mir!“ (Mt 15,25). Darauf folgt das harte Bild von den Kindern und den Hunden: „Es ist nicht recht, das Brot den Kindern wegzunehmen und den kleinen Hunden vorzuwerfen“ (Mt 15,26). Die Frau widerspricht Christus darin nicht einmal. Sie antwortet: „Ja, Herr! Aber selbst die kleinen Hunde essen von den Brotkrumen, die vom Tisch ihrer Herren fallen“ (Mt 15,27). Erst darauf sagt Christus: „Frau, dein Glaube ist groß. Es soll dir geschehen, wie du willst“ (Mt 15,28). Matthäus fügt hinzu, dass ihre Tochter von dieser Stunde an geheilt war.

Man darf diese Begegnung nicht auf die Herkunft der Frau reduzieren. Christus lobt weder ihre Fremdheit noch ihre Andersartigkeit. Er lobt ihren Glauben. Die Kanaanäerin erkennt in Ihm den Herrn, fällt vor Ihm nieder und hält an Ihm fest, obwohl sie zunächst keine Antwort erhält. Ihre Herkunft schließt sie vom Heil nicht aus. Entscheidend ist, was sie zu Christus hinführt: ihr Glaube an Ihn.

Von hier führt eine klare Linie zum Ende des Matthäusevangeliums. Der auferstandene Christus sendet die Apostel zu allen Völkern: „Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern“ (Mt 28,19). Die Grenze der Abstammung fällt, der Inhalt bleibt Christus selbst. Die Völker werden nicht angenommen, weil Fremdheit einen besonderen Wert besäße. Sie werden zu Seinen Jüngern gerufen.

Die Völker sollen zu Christus kommen. Das Neue Testament macht aus ihrer Verschiedenheit keinen eigenen Heilswert. Deshalb lässt sich die kanaanäische Frau schlecht als Beleg für die Vorstellung verwenden, Fremdheit sei schon für sich genommen eine Bereicherung oder verlange einen besonderen Vertrauensvorschuss. Das Evangelium erzählt etwas anderes: Eine Fremde außerhalb Israels erkennt in Christus den, von dem sie Heil erwartet, und Christus bestätigt ihren Glauben.

Die Schrift zeichnet damit ein wesentlich nüchterneres Bild, als es manche heutige Rede über den Fremden vermuten lässt. Sie schützt ihn, wo er schutzbedürftig ist, und öffnet ihm den Weg zum Gott Israels und schließlich zu Christus. Dafür muss weder Israel noch die Kirche die eigene Bindung an Gott preisgeben. Aus Fremdheit selbst wird keine Tugend.

Nächstenliebe ohne Naivität

Die frühe Kirche hatte offenbar wenig Interesse daran, den Fremden zu idealisieren. Die Didache, eine der ältesten christlichen Schriften außerhalb des Neuen Testaments, beginnt ihre Anweisung über ankommende Christen mit einem klaren Gebot der Gastfreundschaft: „Jeder aber, ‚der kommt im Namen des Herrn‘, soll aufgenommen werden“ (Didache 12,1). Unmittelbar danach folgt etwas, das in der heutigen Rede über Fremde leicht untergeht: „Dann aber sollt ihr ihn prüfen und so kennen lernen; ihr sollet nämlich euren Verstand anwenden zur Entscheidung über rechts und links“ (Didache 12,1).

Der zunächst unbekannte Ankömmling wird aufgenommen und anschließend geprüft. Die Gemeinde soll sich ein Urteil über ihn bilden. Auch die Hilfe selbst ist begrenzt. Ein Durchreisender soll Unterstützung erhalten, „so viel ihr könnt“, aber grundsätzlich „nicht länger bleiben als zwei oder drei Tage, wenn’s nötig ist“ (Didache 12,2). Möchte er sich dauerhaft in der Gemeinde niederlassen und ist Handwerker, lautet die Anweisung knapp: „Dann soll er arbeiten und essen“ (Didache 12,3).

Interessant ist der folgende Satz: „Wenn er aber kein Handwerk versteht, dann sorget nach eurer Einsicht dafür, dass nicht ein fauler Christ unter euch lebt“ (Didache 12,4). Die Sorge der Gemeinde richtet sich gerade darauf, dass der Ankommende nicht untätig von ihr lebt. Fehlende berufliche Fähigkeiten begründen keinen Freibrief für dauerhafte Versorgung. Die Gemeinde soll nach ihrer Einsicht dafür sorgen, dass der Betreffende seinen Platz einnimmt, ohne anderen dauerhaft zur Last zu fallen.

Die Didache kennt auch den Fall, dass ein Fremder diese Ordnung nicht akzeptiert. Dann wird der Ton ausgesprochen hart: „Will er es aber nicht so halten, so ist er einer, der mit seinem Christentum Geschäfte macht; hütet euch vor solchen“ (Didache 12,5). Einer der ältesten Texte des Christentums verbindet Gastfreundschaft ganz selbstverständlich mit Prüfung, zeitlichen Grenzen und der Erwartung eigener Arbeit. Nutzt jemand die christliche Hilfsbereitschaft bewusst aus, fordert die Gemeinde keine noch größere Offenheit. Sie soll sich vor ihm hüten.

Die gleiche Nüchternheit findet sich im Katechismus der Katholischen Kirche. Dort wird die Aufnahme von Fremden ausdrücklich gefordert, aber keineswegs grenzenlos: „Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen“ (KKK 2241).

„So weit es ihnen irgend möglich ist“ gehört zur Aussage. Die Verpflichtung zur Aufnahme steht unter dem Maß dessen, was ein Gemeinwesen tatsächlich tragen kann. Der Katechismus fährt fort: „Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen, daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen“ (KKK 2241).

Ein katholisches Verständnis von Migration kennt rechtliche Bedingungen und die Verantwortung für das Gemeinwohl. Es verlangt nicht, dass ein Staat jeden Menschen aufnehmen muss, der zu ihm kommen möchte. Die politische Autorität darf ordnen und prüfen, weil sie Verantwortung für das Gemeinwesen trägt, das ihr bereits anvertraut ist.

Auch der Einwanderer erscheint im Katechismus keineswegs nur als Empfänger von Rechten und Hilfe. Über ihn heißt es ausdrücklich: „Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mitzutragen“ (KKK 2241).

Dieser Satz verändert den Blick erheblich. Es geht nicht allein darum, was die aufnehmende Gesellschaft dem Fremden schuldet. Auch der Fremde schuldet der Gesellschaft etwas, die ihn aufnimmt. Der Katechismus spricht ausdrücklich von ihrem „materiellen und geistigen Erbe“. Ein Gastland besteht nicht nur aus Behörden, Sozialleistungen und einem Staatsgebiet. Es besitzt eine gewachsene Ordnung und ein Erbe, dessen Achtung von einem Einwanderer verlangt werden darf und soll.

Der Katechismus berührt sich hier mit dem biblischen Befund. Bei Jesaja darf der Fremde hinzutreten, doch der Bund wird seinetwegen nicht umgeschrieben. Die Didache nimmt den Ankommenden auf, prüft ihn anschließend und bindet ihn in die Ordnung der Gemeinde ein. Der Katechismus überträgt diese Nüchternheit auf das politische Gemeinwesen.

Umso auffälliger ist die Schieflage in Teilen der heutigen kirchlichen Rede. Ausführlich wird darüber gesprochen, welche Pflichten der Einheimische gegenüber dem Fremden besitzt. Sehr viel seltener hört man von den Pflichten des Fremden gegenüber seinem Gastland, obwohl der Katechismus beides in demselben Abschnitt behandelt.

Katholische Nächstenliebe verlangt keine politische Naivität. Ein Staat darf wissen wollen, wen er aufnimmt. Er darf die Einhaltung seiner Gesetze verlangen und erwarten, dass sein kulturelles und geistiges Erbe geachtet wird. Seine tatsächlichen Möglichkeiten und das Gemeinwohl dürfen bei diesen Entscheidungen nicht ausgeblendet werden. Nichts davon nimmt dem Fremden seine Würde.

Christliche Nächstenliebe verlangt auch nicht, gegenüber dem Fremden Maßstäbe aufzugeben, die gegenüber jedem anderen Menschen selbstverständlich gelten. Er trägt Verantwortung für sein Handeln. Eine Gemeinschaft darf von demjenigen, den sie aufnimmt, verlangen, dass er ihre Gastfreundschaft nicht gegen sie verwendet.

Der Gast hat Pflichten

Wie sind wir eigentlich an einen Punkt gekommen, an dem gegenüber Fremden Maßstäbe gelten sollen, die wir gegenüber den eigenen Leuten niemals anwenden würden? Ein Einheimischer muss sich an Gesetze halten, für sein Verhalten einstehen und Vertrauen erwerben. Beim Fremden soll schon die Forderung danach verdächtig sein. Wenn jemand darauf hinweist, dass Aufnahme auch Pflichten mit sich bringt, steht schnell derjenige unter Rechtfertigungsdruck, der diese Pflichten überhaupt noch ausspricht.

In der Kirche ist diese Verschiebung schwer verständlich. Die Nächstenliebe gebietet keine Bevorzugung aufgrund von Fremdheit. Die christliche Lehre vom gefallenen Menschen gilt für alle. Ein Grenzübertritt hebt die Erbsünde nicht auf und verleiht keine guten Absichten oder Vertrauenswürdigkeit. Ein Fremder kann ebenso ehrlich oder betrügerisch, friedlich oder gewalttätig handeln wie ein Einheimischer.

Im täglichen Leben weiß das jeder. Niemand würde seine Kinder einem völlig Fremden anvertrauen, einem Unbekannten den Haustürschlüssel geben oder ihm das eigene Haus überlassen, ohne zu wissen, mit wem er es zu tun hat. Wir prüfen Menschen, bevor wir ihnen etwas Wertvolles anvertrauen. Ausgerechnet beim Fremden soll diese Vorsicht plötzlich als mangelnde Nächstenliebe gelten?

Die Folgen dieser Denkweise sind inzwischen konkret genug. Auf deutschen Straßen wird öffentlich für die Errichtung eines Kalifats demonstriert. Menschen nutzen die Versammlungsfreiheit eines Staates, um für eine politische Ordnung einzutreten, die mit wesentlichen Grundlagen desselben Staates unvereinbar ist. In solchen Fällen geht es längst nicht mehr um eine diffuse „Angst vor dem Fremden“. Hier werden konkrete politische und religiöse Forderungen erhoben.

Trotzdem wird bisweilen geredet, als müsse sich vor allem die eigene Gesellschaft erklären: Warum setzt sie Grenzen? Warum verlangt sie Anpassung? Warum möchte sie ihr kulturelles und geistiges Erbe erhalten? Ausgerechnet angesichts solcher Forderungen wird der Gastgeber erneut zum Adressaten moralischer Belehrungen.

Dabei hat die Kirche selbst einen Maßstab dafür. Der Katechismus verlangt vom Einwanderer, das „materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten“, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mitzutragen (KKK 2241). Die Didache war gegenüber dem Missbrauch christlicher Gastfreundschaft noch weniger zimperlich: „Hütet euch vor solchen“ (Didache 12,5). Unsere eigenen Quellen haben offenbar weniger Angst vor dieser Klarheit als manche heutige kirchliche Stimme.

Warum also dieser merkwürdige moralische Bonus für den Fremden? Warum wird bei den eigenen Leuten selbstverständlich nach Pflichten und Verantwortung gefragt, während dieselben Fragen gegenüber Fremden schnell als verdächtig gelten? Noch befremdlicher wird es, wenn die berechtigten Interessen der eigenen Bevölkerung hinter einer fast grenzenlosen moralischen Verpflichtung gegenüber dem Fremden zurücktreten sollen. Nächstenliebe kennt keine Vorschrift, nach der die Interessen des Fremden grundsätzlich schwerer wiegen als die der Menschen, die bereits in der Gemeinschaft leben.

Eine Kirche, die angesichts von Integrationsverweigerung und offenen Kalifatsforderungen weiterhin zuerst den Gastgeber zur Offenheit ermahnt, sollte ihre eigenen Quellen wieder vollständig lesen. Dort steht erstaunlich wenig von jenem schlechten Gewissen, das heute so bereitwillig verteilt wird.

Der Fremde ist kein besserer Mensch, weil er fremd ist. Er ist unser Nächster. Deshalb schulden wir ihm, was wir jedem Nächsten schulden: seine Würde zu achten und ihm gerecht zu begegnen. Daraus folgt kein Anspruch auf einen moralischen Sonderstatus. Sein Verhalten darf genauso danach beurteilt werden, was er tatsächlich sagt und tut.

Alles andere ist naiv oder absichtlich politisch.

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