Stiftung gründen für die Priesterausbildungshilfe
Eine Stiftung mit Ihrem Namen, die sich der Förderung der Priesterausbildung widmet, bietet die Möglichkeit, den Glauben über Generationen hinweg zu stärken. Durch die Unterstützung junger Männer auf dem Weg zum Priestertum entsteht ein bleibender Beitrag für die Weitergabe des Glaubens, für die Seelsorge und für die missionarische Präsenz der katholischen Kirche in aller Welt.
Wer kann eine Stiftung gründen?
Eine Stiftung zur Unterstützung der Priesterausbildungshilfe e. V. kann von jeder engagierten Einzelperson oder auch von Gruppen ins Leben gerufen werden. Durch finanzielle Zuwendungen, Bildungsförderung und gezielte Hilfe für Ausbildungsprojekte von Priestern entfaltet sie eine bedeutende Wirkung.
Wie funktioniert eine Stiftungsgründung?
In Deutschland gibt es zwei Formen einer Stiftung:
- Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: Diese Stiftung entsteht durch ein Stiftungsgeschäft und eine Satzung. Der Stifter überträgt ein bestimmtes Vermögen und legt darin Zweck und Struktur der Stiftung fest. Die übliche Mindesthöhe für das Stiftungskapital liegt bei etwa 100.000 €. Nach der Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde muss beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragt werden, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Diese Stiftungsform ist eigenständig und kann rechtlich handeln sowie Vermögen besitzen.
- Treuhandstiftung: Die Treuhandstiftung, auch unselbstständige oder fiduziarische Stiftung genannt, entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann mit einer niedrigeren Vermögenssumme eingerichtet werden, oft ab 50.000 € oder weniger. Der Stifter überträgt das Vermögen durch einen Schenkungsvertrag, der Treuhänder verwaltet es im Sinne der Stiftungssatzung. Auch hier ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderlich. Diese Form eignet sich für alle, die einem bestimmten Zweck dienen möchten, ohne eine selbstständige Organisation zu errichten.
Wir helfen Ihrer Treuhandstiftung!
Die Priesterausbildungshilfe e. V. übernimmt bei einer Treuhandstiftung die vollständige Verwaltung. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Mittel sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden. Wir unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben:
- Verwaltung der Finanzen
- Betreuung der Projekte
- Prüfung und Dokumentation
- Kommunikation mit allen Beteiligten
- rechtliche Begleitung und Klärung
Ihre Stiftung in Partnerschaft mit der Priesterausbildungshilfe
Wenn Sie sich für die Gründung einer Stiftung in Verbindung mit der Priesterausbildungshilfe e.V. entscheiden, werden Sie Teil einer tragfähigen Gemeinschaft. Ihre Stiftung wird zu einem lebendigen
Ausdruck gelebten Glaubens. Durch Ihre Unterstützung können junge Berufungen gestärkt und neue Wege der Evangelisierung eröffnet werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.