Erbschaften und Vermächtnisse - Lebendiges Zeugnis des Glaubens

Wer seinen Glauben über das eigene Leben hinaus weitergeben möchte, kann mit einem Testament mehr bewirken als Worte es je könnten. Ein Vermächtnis zugunsten der Priesterausbildungshilfe e. V. ist ein solches bleibendes Zeichen. Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens für die Ausbildung angehender Priester bestimmen, wirkt Ihr letzter Wille dort weiter, wo Kirche beginnt – in der Berufung, die Menschen in den Dienst Gottes führt.

Das Testament: Ihr Instrument der Nachlassregelun

Ein Testament ist eine rechtlich verbindliche Regelung für den eigenen Nachlass. In Deutschland gibt es zwei anerkannte Formen:

  1. Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): Es wird vollständig eigenhändig verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben.
  2. Notarielles Testament (§ 2232 BGB): Es wird bei einem Notar erklärt und beurkundet und bietet eine höhere rechtliche Sicherheit.

Ein Testament kann eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis enthalten. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbeinsetzung

Ein Erbe tritt in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Er übernimmt das gesamte Vermögen, aber auch etwaige Verpflichtungen. Die Erbeinsetzung gemeinnütziger Organisationen ist möglich, wird in der Praxis jedoch seltener gewählt. Ein Vermächtnis ist eine konkrete Zuwendung aus dem Nachlass, ohne dass der Begünstigte Erbe wird. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Auf diese Weise können Sie gezielt und zweckgebunden helfen.

Formulierungsvorschlag:

„Ich vermache der Priesterausbildungshilfe e.V., Römerplatz 5, 53179 Bonn, den Betrag von X Euro / das Grundstück Y zur Verwendung für die Ausbildung angehender Priester.“

Auch zweckgebundene Vermächtnisse sind möglich, etwa für Stipendien oder bestimmte Ausbildungsstätten.

Die Priesterausbildungshilfe e.V. im Testament berücksichtigen

Ob als Erbin oder als Empfängerin eines Vermächtnisses – die Priesterausbildungshilfe e. V. kann in Ihrem Testament eine klare Rolle erhalten. Dabei gilt: Spenden und Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftsteuer befreit. Das macht Ihre Unterstützung zusätzlich wirkungsvoll.

Lassen Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten, um Ihre Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.

Ablauf nach dem Todesfall

Nach dem Tod eröffnet das Nachlassgericht das Testament. Erben und Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Bei Geldvermächtnissen erfolgt in der Regel eine Überweisung. Bei Immobilien ist eine notarielle Umschreibung erforderlich.

Ihr Vermächtnis hat Wirkung

  • Geistliche Hilfe, die über das eigene Leben hinaus reicht.
  • Stärkung der Kirche an der Wurzel: der Berufung!
  • Steuerliche Erleichterungen durch Gemeinnützigkeit.
  • Klarheit und Sicherheit in der Nachlassgestaltung.

Wir begleiten Sie

Ob Sie ein Vermächtnis erwägen oder die Priesterausbildungshilfe als Erbin einsetzen möchten – wir stehen Ihnen zur Seite. Vertraulich, sachlich und persönlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen unsere Informationsbroschüre mit allen wichtigen Hinweisen zu.

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